Bundesweit bedroht die aktuelle Rechtsunsicherheit infolge des Herrenberg-Urteils die Funktionsfähigkeit der Weiterbildung als vierter Säule des deutschen Bildungssystems. Die kirchlich verantwortete Erwachsenen- und Familienbildung ist durch die Prüfpraxis der Deutschen Rentenversicherung (DRV) in besonderer Weise gefährdet, weil sie in hohem Maße auf frei- und nebenberufliches Engagement angewiesen ist.
Die Möglichkeit, freiberuflich tätig zu sein, ist für viele Engagierte ein zentrales Kriterium, um ihr Fachwissen und ihre Zeit zur Verfügung stellen zu können. In der Erwachsenen- und Familienbildung ist diese flexible Form der Mitarbeit strukturell notwendig und bewährt. Sie ermöglicht bedarfsgerechte Angebote, reagiert auf wechselnde Lebenslagen und sichert eine hohe Praxisnähe. Die Honorarkräfte sind nicht in Organisationsstrukturen eingegliedert und unterliegen keinen arbeitsrechtlichen Weisungen. Sie erbringen ihre Leistungen eigenverantwortlich und fachlich unabhängig.
Unser Ziel ist Rechtssicherheit für Bildungsträger und Lehrende durch klare, praxistaugliche und bundeseinheitliche Regeln, die den Besonderheiten gemeinnütziger Bildungsarbeit gerecht werden. Es braucht einen Rechtsrahmen, der selbstständige Lehrtätigkeit ermöglicht, nicht im Widerspruch zu den Erwachsenen- und Weiterbildungsgesetzen der Länder steht, bestehende soziale Absicherung respektiert und die Gemeinwohlorientierung der kirchlichen Erwachsenen- und Familienbildung ausdrücklich anerkennt.
Wir begrüßen ausdrücklich die vom Deutschen Volkshochschul-Verband am 14.01.2026 vorgelegten Kriterien. Zur Sicherung der Bildungsvielfalt halten wir insbesondere folgende Punkte für unverzichtbar:
1. Statusfeststellung reformieren – Selbstständigkeit gesetzlich verankern
Wir fordern eindeutige Kriterien auf gesetzlicher Grundlage für die Selbständigkeit im Bildungswesen. Eine eigenmächtige Auslegung der Kriterien etwa durch die DRV und ihre Organe muss vermieden werden.
Auf Statusprüfungen sollte in bestimmten Fällen prinzipiell verzichtet werden. Das betrifft Studierende, Rentner*innen, Menschen mit einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung oder anderen Altersabsicherung sowie nebenberuflich Selbstständige und Ehrenamtliche. Auch bei Einkommen unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze (derzeit 603 € im Monat) halten wir Statusprüfungen nicht für angemessen.
Als Kriterien für Statusprüfungen sind unseres Erachtens drei Punkte besonders wichtig:
• Weisungsfreiheit (keine detaillierten Anweisungen, keine Fachaufsicht)
• Keine Eingliederung in den Betrieb (organisatorische Eigenständigkeit trotz Bindung an öffentliche Vorgaben und Bildungsziele)
• Unternehmerisches Handeln (Ablehnungsrecht, Verhandlungsspielräume, fachliche Eigenverantwortung und Gestaltungsspielraum, zeitliche und organisatorische Flexibilität, eigenes Fortbildungsrisiko)
Kirchliche und andere gemeinnützige Träger leisten einen substanziellen Beitrag zur Daseinsvorsorge, erfüllen einen öffentlichen Bildungsauftrag und leisten unverzichtbare Beiträge zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Diese Gemeinwohlorientierung sollte positiv bei der Beurteilung von Selbstständigkeit berücksichtigt werden.
Einzelne fehlende Selbstständigkeitsmerkmale dürfen nicht automatisch als Beweis für abhängige Beschäftigung gelten. Durch öffentliche Förderung sind die meisten kirchlichen Träger der Erwachsenen- und Familienbildung an staatliche Fördervorgaben gebunden. Diese Vorgaben dürfen, ebenso wie andere branchenübliche Rahmenbedingungen (Verfügbarmachung von Räumen, Preisgestaltung und Werbung durch den Träger), nicht als „unternehmerischer Mangel“ ausgelegt werden.
2. Übergangsregelung verlängern
Viele kirchliche Bildungsanbieter beginnen bereits frühzeitig mit der Vorbereitung des Bildungsprogramms für das kommende Kalenderjahr. Sie brauchen Planungssicherheit über das Jahresende hinaus.
Die derzeit geltende Übergangsregelung nach § 127 SGB IV, die im Dezember 2026 endet, hat sich in der kirchlichen Erwachsenen- und Familienbildung bewährt. Wir fordern deshalb, diese Übergangsregelung zu verlängern, um allen Betroffenen ausreichend Zeit für die Umstellung auf einen neuen Rechtsrahmen zu geben.
Münster und Bonn, den 02.02.2026
Als Katholische und Evangelische Erwachsenenbildung machen wir Bildung zugänglich. Für alle Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem sozialen Status.
In unseren Bundesverbänden koordinieren wir die Zusammenarbeit von über 900 Bildungseinrichtungen bundesweit. Wir vertreten die Interessen der katholischen und evangelischen Erwachsenenbildung in politischen, kirchlichen und gesellschaftlichen Kontexten und setzen uns für die Entwicklung und Durchsetzung von Bildungsstandards ein. Durch den Austausch von Wissen und Erfahrungen innerhalb der Netzwerke fördern wir Innovation und Qualität in der Bildungsarbeit. Mit diesem Ansatz erreichen wir mehr als 2,75 Mio. Teilnehmende pro Jahr.