Weiterbildungsangebot in Bayern ab 2028 gefährdet

Bündnis fordert rechtssichere Perspektive für freiberufliche Honorarkräfte

Als KEB Bayern sind wir Teil eines breiten Bündnisses aus Handwerk, Volkshochschulen sowie Bildungs- und Sozialorganisationen, das vor erheblichen Einschnitten in der beruflichen und allgemeinen Weiterbildung in Bayern warnt. Hintergrund sind die anhaltende Rechtsunsicherheit bei der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung von Honorarkräften infolge des sogenannten „Herrenberg-Urteils“ und die zum 31. Dezember 2027 auslaufende Übergangsregelung.

Gemeinsam mit dem Bayerischen Handwerkstag (BHT) und dem Bayerischen Volkshochschulverband (bvv) fordern wir deshalb in einem Positionspapier eine praxistaugliche gesetzliche Regelung, die klärt, unter welchen Voraussetzungen Honorarkräfte im Bildungsbereich weiterhin freiberuflich tätig sein können – hauptberuflich, nebenberuflich und geringfügig.

Hier finden Sie eine ausführliche Pressemitteilung von BHT und bvv, die wir vollumfänglich unterstützen.

Hier werden unsere Forderungen in einem ausführlichen Positionspapier erläutert.